Wichtige Infos für die Therapie:

  • Sie benötigen vor der ersten Therapie eine ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt (z.B. 10x Ergotherapie à 60 Minuten).
  • Je nach Krankenkasse muss die Therapie bis zur 2. Einheit chefärztlich bewilligt werden. (ÖGK & BVAEB derzeit bewilligungsfrei)
  • Falls Sie eine Schiene benötigen, organisieren Sie sich eine zusätzliche Verordnung zur Schienenbehandlung. Infos zur Bewilligung oder Schienenbehandlung erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Therapeutin. 

 

Hausbesuche:

Hausbesuche sind auf Anfrage im Raum Mistelbach möglich.

Hausbesuche müssen extra auf der Verordnung angeführt werden.

 

Teletherapie:

Bei Bedarf biete ich auch Teletherapie an (Auslandsaufenthalt, keine Möglichkeit in die Praxis zu kommen, Erkrankung...)

Auch für Teletherapie ist eine Verordnung notwendig. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob eine Bewilligung nötig ist, bzw. ob Teletherapie rückerstattet wird.

 

Kosten:

Als Wahltherapeutin habe ich keine Kassenverträge. Sie bezahlen bar oder per Überweisung und erhalten nach der Therapie einen Großteil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.